Betriebliche Altersvorsorge

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Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist zu einer unverzichtbaren Alternative zur gesetzlichen Rente geworden. Die bAV ist eines unserer beliebtesten Benefits. Mit Bendesk wird die Altersvorsorge auf einfachste Weise abgewickelt. Im Cockpit wird spielend einfach eingestellt und verständlich visualisiert wie sich die Altersvorsorge zusammensetzt.

Der Arbeitgeber spart dabei Lohnnebenkosten während der Mitarbeiter mehr Netto für die Zukunft hat.

Mobilitätszuschuss

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  • steuerfrei
  • Kosten: Preise der Tickets
  • §3 Nr. 15 EStG

Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln ins Büro zu fahren erspart sowohl Stau als auch die Parkplatzsuche. Neben Zeit können mit einem Jobticket auch Steuern und somit Geld gespart werden, wenn es zusätzlich zum Gehalt gewährt wird.

Essenszuschuss

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  • steuerbegünstigt, u.U. steuerfrei
  • Kosten: max. 6,90€/Tag (15 Mal/Monat)
  • §3 Nr. 19 EStG

Die tägliche Mittagsverpflegung kann auf Dauer ganz schön teuer werden. Deshalb können Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden das Mittagessen steuerfrei gewähren. Hierzu fotografieren die Mitarbeitenden einfach ihre Essensbelege und laden sie hoch.

Steuerfreier Sachbezug

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  • steuerfrei
  • Kosten: max. 50€/Monat
  • §8 Abs. 2 S.11 EStG

Der Sachbezug gehört zu den beliebtesten Benefits Optionen. Sie dürfen Ihren Mitarbeitern monatlich 50€ steuer- und abgabenfrei für Gutscheine gewähren.

Das geht am einfachsten über eine Kreditkarte. Gegenüber der Gehaltserhöhung sparen Sie dabei auch noch Lohnkosten.

Dienstfahrrad

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  • geldwerter Vorteil 1%
  • Kosten: Für den Arbeitgeber kostenlos
  • §3 Nr. 37 EStG

Das Dienstfahrrad erfreut sich als Alternative zum Dienstwagen immer größerer Beliebtheit. Mit dem (Elektro-) Rad zur Arbeit zu fahren entlastet nicht nur die Umwelt, auch der Berufsverkehr wird links liegen gelassen und sogar die Parkplatzsuche entfällt. Zudem können Mitarbeitende auch für private Zwecke ihr Dienstfahrrad nutzen.

Internet Zuschuss

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  • Pauschalversteuerung: 25%
  • Kosten: max. 50€/Monat
  • §40 Abs. 2 S.1 Nr. 5 EStG, R 40.2 LSTR

Als Arbeitgeber besteht die Möglichkeit, einen Zuschuss zur privaten Internetnutzung des Arbeitnehmers zu zahlen. Dabei ist es unerheblich wie der Arbeitnehmer das Internet nutzt. Er kann das Internet auch zu 100% privat nutzen.

Gesundheitsförderung

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  • Steuerfrei
  • Kosten: max. 600€/Jahr
  • §3 Nr. 34 EStG

Als Arbeitgeber kann ich mit der Gesundheitsförderung zur allgemeinen Verbesserung des Gesundheitszustandes der Arbeitnehmenden beitragen.

Gefördert werden hier präventive Maßnahmen, sowie aktive Bewegungsprogramme und ergonomische Arbeitsplätze.

Diensthandy

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  • Steuerfrei
  • Kosten: Höhe der tatsächlichen Kosten (Kauf Endgerät)
  • §3 Nr. 45 EStG

Als Arbeitgeber kann ich meinen Mitarbeitenden ein Diensthandy steuerfrei zur Verfügung stellen. Dieses dürfen sie auch privat nutzen. Wichtig ist, dass das Gerät aber dem Arbeitgeber gehört, nur dann bleibt es steuerfrei.

Betriebliche Krankenversicherung

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  • Steuerfrei
  • Kosten: Wird über den steuerfreien Sachbezug geregelt, deshalb max. 50€/Monat
  • §8 Abs. 2 S.11 EStG

Wenn Mitarbeitende erkranken, wirkt sich dies nicht nur auf die betrieblichen Abläufe aus. Der Arbeitgeber zahlt in der Regel für sechs Wochen das volle Gehalt weiter, bis die Krankenkasse einspringt.

Damit die Mitarbeitenden hier auf der sicheren Seite sind und möglichst gute ärztliche Behandlung erhalten, kann der Arbeitgeber mit einer betrieblichen Krankenversicherung unterstützen.

Dies kann von Vorsorge-Gutscheinen bis hin zu Krankentagegeld oder einer Zahnzusatzversicherung reichen und bezieht sich insbesondere auf Leistungen, die im Regelfall nicht von der gesetzlichen Krankenkasse abgedeckt werden.

KiTa-Zuschuss

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  • Steuerfrei
  • Kosten: Höhe der tatsächlichen Kosten
  • §3 Nr. 33 EStG

Mit dem Zuschuss zur KiTA oder Tagesmutter lässt sich die Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung ganz einfach steigern. Berufstätige Eltern werden vom Staat gefördert, sodass dieses Benefit vollkommen gebührenfrei über Bendesk verwaltet werden kann.

Vergünstigungen

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  • Keine Kosten für den Arbeitgeber

Durch unterschiedliche Partnerprogramme können Mitarbeitende von vergünstigten Preise auf Artikel aller Art über das Unternehmen profitieren. Der Arbeitgeber leistet hier lediglich den Beitrag der Kooperation und zahlt ggf. einen Servicebetrag.

Disclaimer:

Die von uns bereitgestellten Inhalte dienen lediglich der unverbindlichen Information und stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Achten Sie daher auf mögliche ergänzende Neuerungen, wie z.B. durch ein Schreiben des Bundesministerium der Finanzen (BMF).